Unzulässige AGB der Card Complete
Wien, 6. August 2018
In einem Verbandsverfahren, das wir für den Verein für Konsumenteninformation geführt haben, wurden verschiedene Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditkartenunternehmens Card Complete Service Bank AG für unzulässig erklärt.
Die Klauseln betrafen verschiedenste Themen, von der Verpflichtung der Meldung eines Diebstahls oder Verlust einer Karte bei den örtlichen Behörden über Ersatzkartengebühren für Zahlungskarten und eine Mitverschuldensregelung hinsichtlich der Verwendung von Karten in elektronischen Systemen.
Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes hat erhebliche Bedeutung für die künftige Gestaltung der AGB von Kreditkartenunternehmen.
Unser Mandant hat auf hier über das Verfahren berichtet und dort auch einen entsprechenden Link auf das Urteil gesetzt; auch die Redaktion der ORF-Sendung „Help“ hat einen Beitrag über das Urteil unter gebracht, welchen Sie hier abrufen können.