em. RA Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle
Dr Heinz Kosesnik-Wehrle war seit April 1963 als Rechtsanwalt in Wien zugelassen und ist seit 10. April 2003 emeritiert. Er hat unsere Kanzlei – ab 1972 mit seiner Gattin Dr. Roswitha Kosesnik-Wehrle – aufgebaut. Heute sind seine beiden Töchter und sein Schwiegersohn in der Kanzlei tätig.
35 Jahre hindurch wurde Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle laufend vom Handelsgericht Wien zum Masse- und Ausgleichsverwalter in Insolvenzverfahren bestellt.
Ebenfalls für mehr als drei Jahrzehnte war er im Konsumentenschutzrecht tätig und vertrat während dieses Zeitraumes die größten österreichischen Verbraucherschutzorganisationen in zahllosen Musterverfahren, aus denen viele richtungsweisende Urteile hervorgingen. Daneben war er auch im Wettbewerbsrecht tätig.
Er begründete den Kurzkommentar zum Konsumentenschutzgesetz, seit der 3. Auflage 1993 mit HR Hon.Prof. Dr. Hans Peter Lehofer und Sektionschef Dr. Gottfried Mayer. Seit 1997 erscheint dieser Kommentar im Manz Verlag (derzeit 4. Auflage).