RA Dr. Anne Marie Kosesnik‑Wehrle
Schwerpunkte
- Insolvenzrecht
- Unlauterer Wettbewerb
- Konsumentenschutzrecht
- Allg. Zivilrecht, insbes. Liegenschaftsverkehrs- und Erbrecht
- Sachwalterschaften und Kuratelen
- Alternative Streitbeilegung/Collaborative Law
- Honorarrecht
Fremdsprachen
- Englisch
- Italienisch
Persönliches
1991 maturierte ich am Akademischen Gymnasium (humanistischer Zweig), 1996 beendete ich das Studium an der Universität Wien als Magister der Rechtswissenschaften und trat nach dem Gerichtsjahr als Rechtsanwaltsanwärterin in die Kanzlei von Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle ein. Neben meiner Konzipiententätigkeit betrieb ich das Doktorratsstudium und promovierte 2002 mit meiner Dissertation zum Thema »Immaterialgüterstrafrecht« zum Doktor der Rechtswissenschaften. Im Dezember 2002 bestand ich die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg und bin seit Jänner 2003 Partnerin unserer Kanzlei.
Ich habe mich stets mit der Abwicklung in Insolvenzverfahren, sei es als Insolvenzverwalter, sei es als Schuldner- oder Gläubigervertreter, befasst. Das Insolvenzrecht zählt neben dem Konsumentenschutzrecht zu den »Stammgebieten« unserer Kanzlei, in denen meine Eltern Pionierarbeit geleistet haben. Die Sanierung oder bestmögliche Verwertung von Unternehmen zugunsten der Gläubigerschaft begleitete meine Schwester und mich daher tatsächlich von Kindheit an. Es ist eine faktisch und rechtlich sehr abwechslungsreiche Tätigkeit, weil man mit allen Unternehmensbereichen und -konstellationen und damit auch in allen Rechtsbereichen befasst ist und am Puls der Zeit lebt.
Die Tätigkeit als Vermögensverwalter auf fremde Rechnung in Insolvenzen führte mich auf das Gebiet der Sachwalterschaft, nunmehr gerichtliche Erwachsenenvertretung. Dabei ist die bestmögliche Vermögensverwaltung im Interesse des Betroffenen freilich nur ein Aspekt. Ein weiterer, ebenso wichtiger ist die ständige individuelle Unterstützung des Betroffenen in dem von ihm gewünschten und seinen Interessen dienenden Umfang, damit er möglichst lange sein gewohntes Leben soweit als möglich selbstbestimmt fortführen kann. Dies gegen alle Schwierigkeiten durchzusetzen ist mein und das Ziel meiner Schwester – darum kümmern wir uns in jedem Fall höchstpersönlich.
Ich bin laufend im Recht des unlauteren Wettbewerbs und im Konsumentenschutzrecht tätig, in beiden Bereichen neben der täglichen Praxis auch in der Lehre durch Vorträge bzw als Herausgeberin des Manz’schen Kurzkommentars zum Konsumentenschutzgesetz. Durch meine Dissertation habe ich Kenntnisse im gesamten Immaterialgüterrecht (Patente, Marken, Gebrauchsmuster etc.) erworben. Insbesondere das durch Richterrecht geprägte Wettbewerbsrecht finde ich persönlich erfrischend, weil in der Regel beide Seiten gute Argumente für sich haben, und es mehr als in anderen Rechtsgebieten auf die überzeugendere Darstellung ankommen kann.
Im allgemeinen Zivilrecht widme ich mich vor allem dem Vertrags-, Liegenschafts- und Erbrecht, und stehe auch für Vorsorgevollmachten zur Verfügung. Regelmäßig werde ich zum Verlassenschafts- oder Kollisionskurator bestellt.
Seit 2016 beschäftige ich mich mit der alternativen Streitbeilegung; die Ausbildung zum »Collaborative Lawyer« habe ich 2017 abgeschlossen. Im Februar 2019 schloss ich meine eineinhalbjährige Ausbildung zur Mediatorin ab.
Seit 2012 bin ich Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Die Tätigkeit in der Standesvertretung erfolgt ehrenamtlich. Die Selbstverwaltung der Rechtsanwälte stellt die Wahrung ihrer Unabhängigkeit gegenüber dem Staat sicher. Dies ist ein ganz wesentliches, dem effizienten Rechtsstaat dienendes Ziel. Mein Schwager leistet seinen Beitrag durch seine Tätigkeit als Rechtsanwaltsprüfer; ich gehöre dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien als deren Exekutivorgan an. In dieser Tätigkeit werde ich im Honorarrecht als Gutachter für Honorarstreitigkeiten mit Rechtsanwälten (gerichtlich und außergerichtlich) tätig und bin Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen oder -kreise, darunter die Arbeitsgruppe Erwachsenenvertretung und die Arbeitsgruppe Insolvenzrecht. Seit 2021 leite ich österreichweit den Arbeitskreis für außergerichtliche Streitbeilegung. Alle diese Arbeitsgruppen werden in den Gesetzgebungsprozess eingebunden und damit legistisch tätig. Für die Dachorganisation der österreichischen Rechtsanwaltskammern, den Österreichischen Rechtanwaltskammertag, bin ich Mitglied des beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Beirats für Mediation.
Ebenfalls ehrenamtlich bin ich Mitglied des Vorstands der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln („avm“).
Privat bin ich von klein auf ein Fan von Oper und klassischer Musik im allgemeinen und nutze daher gern das diesbezüglich überbordende Angebot Wiens.