Rechtskräftiges Urteil zu Ticketgebühren
Wien, 18 Dezember 2018
In einem Verbandsverfahren, das wir für den Verein für Konsumenteninformation geführt haben, wurden verschiedene Klauseln der CTS Eventim Austria GmbH (Ö-Ticket) für unzulässig erklärt. Konkret betrafen diese Klauseln von Ö-Ticket verrechnete Gebühren für diverse Möglichkeiten, um an die Tickets zu kommen. Das Urteil ist nunmehr zu allen Klauseln rechtskräftig.
Insgesamt handelt es sich um folgende fünf verschiedene Gebühren,
- Die Gebühr für print@home (2,50 EUR)
- „mobile tickets“ (2,50 EUR)
- Hinterlegung an der Abendkassa (2,90 EUR)
- In einer Libro-Filiale (1,90 EUR)
- Im oeticket Center (1,90 EUR)
Die entsprechenden Gebühren wurden daher zu Unrecht eingezogen.
Weiter Informationen und Mustertexte, um die entsprechenden Gebühren zurückzufordern, finden Sie auf der Seite https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4276&cHash=d280aa98d31b76e2891965440912f3ba, dort findet sich auch ein Link mit dem Artikel über das Urteil.