Sachwalterschaft/gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Zum Gebiet der Sachwalterschaft – nunmehr: gerichtliche Erwachsenenvertretung – gelangte Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle über ihre Kenntnisse als Insolvenzverwalter: Ein Pflegschaftsgericht suchte einen Sachwalter für einen demenzkranken Unternehmer, dessen Betrieb aufzulösen war. Die »alteingesessenen« Sachwalter verwiesen wegen der notwendigen Betriebsliquidation die Pflegschaftsrichterin an einen Masseverwalter.
Tatsächlich erfüllt die Infrastruktur eines Insolvenzverwalters die Anforderungen der Vermögensverwaltung, die der Erwachsenenvertreter in aller Regel zu besorgen hat, besonders gut. Nützlich sind auch die Erfahrung mit Behördenwegen und die Flexibilität, die man als Insolvenzverwalter mitbringt. Dazu kommt ein menschlicher Aspekt, der über die »reine Juristerei« hinausgeht.
Unsere Kanzlei ist bewusst nicht auf Erwachsenenvertretungen als Massengeschäft eingerichtet, weil Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle und Mag. Susanne Kosesnik-Wehrle den persönlichen Kontakt zu jedem Betroffenen selbst ausüben.
Damit verbunden bieten wir auch Beratung bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an, und stehen als Verlassenschafts- und Kollisionskurator zur Verfügung.