Alternative Streitbeilegung/Collaborative Law
Darunter versteht man die verschiedenen Formen der Austragung rechtlicher Konflikte außerhalb der Gerichte, z.B. vor Schiedsgerichten, Schlichtungsstellen oder in Mediationsverfahren. Eine in Österreich noch weitgehend unbekannte Alternative ist das sogenannte »kooperative Anwaltsverfahren«, nach seinem anglo-amerikanischen Ursprung international als »Collaborative Law« bezeichnet.
Ziel ist das gemeinsame Erarbeiten der Konfliktlösung durch die Parteien selbst, die dabei von besonders ausgebildeten Rechtsanwälten unterstützt werden. Aufgabe der Rechtsanwälte ist nicht nur, den Parteien zu rechtlich durchsetzbaren Ergebnissen zu verhelfen, sondern auch, für ein konstruktives statt einem konfrontativen Klima zu sorgen. Wer in einer Auseinandersetzung nicht jegliche Brücken abbrechen will oder Lösungen lieber selbst erarbeitet als sie von einem Richter diktiert zu bekommen, sollte sich über die Möglichkeiten des Collaborative Law informieren.
Seinen Ursprung hat Collaborative Law im Familien-, vor allem im Scheidungsrecht. Die Aufrechterhaltung von in Schieflage geratenen Geschäftsbeziehungen kann damit fallweise eher erreicht werden als durch eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle gehört zwei CL-Teams an, wovon eines im Wirtschaftsrecht und das andere im Familienrecht tätig ist. Für weitere Informationen verweisen wir auf deren Homepage www.collaborativelaw.eu.