Neues OGH-Urteil zu Bankklauseln
Wien, 17. Juli 2018
Wir haben für den Verein für Konsumenteninformation im Rahmen einer Verbandsklage ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes zu verschiedenen Klauseln der „BAWAG Kontobox“ erwirkt. Es ging im Detail um Klauseln über die Manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen und die Weiterverrechnung fremder Spesen. Die konkreten Klauseln wurden vom OGH als unzulässig beurteilt. Bereits das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz hatte verschiedene weitere Klauseln untersagt, was von der BAWAG aber nicht mehr vor dem OGH bekämpft wurde. Diese Klauseln hatten Änderungen der Verfahren der Zugangsberechtigung und insgesamt die Änderung der Geschäftsbedingungen zum Gegenstand.
Unser Mandant hat das Urteil und die einzelnen darin behandelten Vertragsklauseln auf seiner Website genauer dargestellt.
OGH 29.05.2018, 1 Ob 57/18s
OLG Wien 24.01.2018, 5 R 85/17g