Allgemeines Zivilrecht

Wir stehen unseren Klienten für Fragen des allgemeinen Zivilrechtes, so etwa für Verfassung von Verträgen, zur Verfügung.

Ebenso beraten wir in Fragen des Mietrechts sowie des Arbeitsrechts; durch die Insolvenzverwaltung sind wir in der Praxis täglich mit diesen Rechtsbereichen konfrontiert.

Weiters arbeiten wir im Bereich des Erbrechtes (einschließlich der Planung der Erbfolge). Wir beraten bei der Planung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten, bei Fragen von Schenkungen oder sonstigen Verfügungen im Familienkreis, bei der Gestaltung von Testamenten und übernehmen nach dem Tod eines Angehörigen sämtliche Schritte, die im Verlassenschaftsverfahren erforderlich sind bis hin zur Einantwortung des Erben.

Ebenso sind wir sowohl für Verkäufer als auch für Käufer im Bereich des Erwerbes von Liegenschaften (Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Geschäftslokale) tätig und wickeln Immobilientransaktionen auch gerne als Treuhänder ab.